Haftung, rechtliches, wissenswertes
1. Gastpferde
Die Unterbringung der Gastpferde erfolgt in Paddock’s oder auf
Weiden, die ausreichend groß und korrekt eingezäunt sind, oder in
Boxen. Weder der Vermieter noch dessen Gehilfen übernehmen eine
Haftung für Schäden oder Verluste an Pferden durch Krankheiten oder
deren Folgen, sowie durch äußere Einflüsse wie Feuer, Blitz, Wasser
und anderer Ursachen. Der Haftungsausschluß umfasst auch die
Tätigkeit von Erfüllungsgehilfen und erstreckt sich auch auf deren
möglichen Vorsatz. Desweiteren müssen die Gastpferde frei von
ansteckenden Krankheiten sein und aus einem seuchenfreien Bestand
kommen. Sie müssen nach den gesetzlichen Richtlinien geimpft sein.
Für von einem Gastpferd verursachte Schäden haftet der Halter bzw.
der Eigentümer nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Eigentümer
des Pferdes ist dafür verantwortlich, daß eine in sämtlichen Fällen
der Tierhalterhaftung und sonstige Risiken abdeckende
Haftpflichtversicherung für das Pferd besteht.
2. Reiterferien
a) Als Anmeldegebühr für die Reiterferien wird ein Betrag von 50,00
€ pro Person erhoben, der auf die Reiterferien voll angerechnet
wird. Bei Nichtteilnahme gilt die Anmeldegebühr als
Bearbeitungsgebühr, es sei denn, es kann ein Ersatzteilnehmer
gestellt werden. Die Anmeldung muß schriftlich erfolgen. Die
Anmeldung ist auch ohne Rückmeldung gültig, sofern die Anmeldegebühr
bei uns eingegangen ist.
b) Mit der Anmeldung erkennt der/die Teilnehmer/in an, daß sein/ihr
Urlaub auf eigene Gefahr erfolgt, insbesondere, daß der Vermieter,
Veranstalter für eventuelle Unfälle, die während der Zeit des
Aufenthalts auf dem Hofgelände, den Paddocks oder Weiden/Koppeln,
sowie sonst im Zusammenhang mit der Ausübung des Reitsports oder
anderer Aktivitäten geschehen, eine Haftung nur insoweit übernimmt,
als hierfür Versicherungsschutz besteht bzw. der Schaden auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit der verantwortlichen Person beruht,
des weiteren gilt dieses auch für die Tätigkeit von
Erfüllungsgehilfen.
Bei Minderjährigen ist die Unterschrift der Erziehungsberechtigten
erforderlich. Die Erziehungsberechtigten werden nicht aus der
Haftpflicht entlassen.
c) Beim Umgang mit den Pferden ist für alle Reiter das Tragen eines
Reithelmes Pflicht, die der Euronorm CE EN 1384 entspricht.
3. Programmablauf
Wir behalten uns das Recht vor, den Programmablauf in Ihrem
Interesse zu ändern.
4. Bekleidung
Die Wanderritte finden bei jedem Wetter statt. Festes Schuhwerk
und wetterfeste Bekleidung werden empfohlen:
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Reithelm
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Regenzeug / Regenjacke
oder –mantel (ggf. Wachsjacke)
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Warme Jacke (je nach
Jahreszeit)
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Bequeme Reitsachen /
Reithosen (oder Hosen ohne Nähte an den Innenbeinen)
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Pullover o. ä. (etwas
Warmes)
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Reitschuhe (ggf. Chaps)
oder Reitstiefel (keine Turnschuhe)
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